Strafvollstreckung & Strafvollzug
Nach einem Urteil berät die Kanzlei zu vollzugsöffnenden Maßnahmen, dem offenen Vollzug sowie zur vorzeitigen Haftentlassung (z. B. Halbstrafen- oder Zweidrittelanträge). Mandanten werden kompetent gegenüber den Justizvollzugsanstalten vertreten.